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Ausführliche Dokumentation Bedburg-Hau |
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Erinnerungsarbeit 2003 - 2010
Gegen das Vergessen der
"Euthanasie"
Opfer
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Beginn der Spurensuche: Internet, Familie, Bundesarchiv, Bedburg-Hau "Gegen das Vergessen und für ein würdiges Gedenken der „Euthanasie"-Opfer aus Bedburg-Hau im Namensbuch der Gedenkstätte Grafeneck!" Als ich diesen Appell hier im Mai 2004 veröffentlichte, steckte meine 2003 begonnene Erinnerungsarbeit in einer Sackgasse. Ich hoffte, durch das Internet mehr Aufmerksamkeit und Unterstützung für das Anliegen zu erreichen, als es einer Privatperson normalerweise möglich ist. Der Anlass für meine Erinnerungsarbeit war das Schicksal von Anna Lehnkering, der Schwester meines Vaters. Sie gehörte zu den mehr als 10.000 Menschen, die 1940 im Rahmen der „Aktion T4“ in Grafeneck als sogenanntes „lebensunwertes Leben“ ermordet wurden. Nachdem ich 2003 per Zufall ihren Namen im Internet auf einer Liste von „Euthanasie"-Opfern gefunden hatte, begann ich zunächst biografische Fakten zu sammeln und befragte die beiden einzigen Menschen, die Anna persönlich gekannt hatten. Verwundert stellte ich fest, dass sie große Erinnerungslücken hatten. Heute weiß ich, dass sich dahinter häufig Verdrängungsprozesse als Folge von Scham und Stigmatisierung durch die Gesellschaft verbergen, was nicht selten bei Angehörigen von „Euthanasie"-Opfern zu beobachten ist, da sich die gesellschaftliche Ausgrenzung körperlich und vor allem psychisch behinderter Menschen auch nach dem Ende des NS-Regimes in der deutschen Nachkriegsgesellschaft fortsetzte. Parallel zu meiner Spurensuche in der Familie forderte ich Annas Patientenakte aus dem Bundesarchiv in Berlin an. Aus der Akte ging hervor, dass sie ab Dezember 1936 Patientin der Provinzial Heil- u. Pflegeanstalt Bedburg-Hau (Kr. Kleve am Niederrhein) war, aber es gab keinen Hinweis darauf, wo sie ermordet wurde. Erst nach mehrmaligen Nachfragen bekam ich aus Bedburg-Hau die lapidare Nachricht: "...teilen wir Ihnen mit, dass Ihre Tante, Frau Anna Lehnkering, am 21.12.1936 in die RK Bedburg-Hau aufgenommen wurde. Am 06.03.1940 wurde sie nach Grafeneck verlegt, wo sie am 23.04.1940 verstarb." Sie "verstarb" - welch verharmlosender und beschönigender Begriff für Annas furchtbaren Tod! Man hielt es nicht für nötig, darauf einzugehen, dass es sich bei der "Verlegung" von Anna um den Transport in eine NS-Tötungsfabrik gehandelt hatte, in der Anna und mehr als 10.000 andere wehrlose, kranke Menschen vergast worden waren. Vielleicht hätten weniger geschichtlich interessierte Menschen hier aufgehört zu fragen. Für mich war diese verschleiernde Antwort der Antrieb weiterzuforschen. Ich begann, mein bis dahin eher oberflächliches Wissen über die nationalsozialistischen Medizin-Verbrechen zu erweitern und zu vertiefen. Annas Leben und Tod hatten mich inzwischen so ergriffen, dass ich eine Gedenkseite für Anna gestaltete, die ich Anfang 2004 im Internet veröffentlichte. Das war sicher ein Stück weit Verarbeitung für mich, geschah aber auch aus dem tiefen Wunsch heraus, an Anna zu erinnern.
Nachforschungen: Grafeneck, Bedburg-Hau, Hermeler, LVR
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Aus dem Bundesarchiv in Berlin
wurde mir mitgeteilt: "Eine Rücksprache mit
dem Leiter der Gedenkstätte Grafeneck, Herrn Dr.
Thomas Stöckle, ergab, dass sich die
Gedenkstätte Grafeneck z.Zt. bemüht, eine
Namensliste der Opfer aus Bedburg-Hau zu
erhalten. Zum Erhalt dieser Liste hat sich die
Gedenkstätte Grafeneck bereits an den
Landschaftsverband Rheinland, 50663 Köln
gewandt. Herr Dr. Stöckle versicherte, sich auch
noch einmal direkt an das Rheinische
Heilpädagogische Heim Bedburg-Hau zu wenden,
damit das Gedenkbuch in Grafeneck
vervollständigt werden kann. Wie Ihnen bereits
telefonisch mitgeteilt wurde,
Ich versuchte weiter als Angehörige und somit "Betroffene" etwas zu erreichen. Aber meine Nachfragen in Bedburg-Hau endeten immer wieder in einer Sackgasse. Nach mehrmaligem Nachhaken antwortete eine Sekretärin im Auftrag des damaligen ärztlichen Direktors der LK Bedburg-Hau, Dr. Eckert: "... nach Rücksprache mit dem ärztlichen Leiter und dem Mitarbeiter des Archivs muss ich Ihnen leider mitteilen, dass über die Existenz einer Namenliste in den Rheinischen Kliniken Bedburg-Hau nichts bekannt ist." Es gab keine Opferlisten, das hatte ich inzwischen auch verstanden. Aber ich wusste auch, dass die Namen mit den entsprechenden Hinweisen in den Aufnahmebüchern vermerkt waren, denn daher stammte schließlich die Information über Annas Deportation. Hätte man zu diesem Zeitpunkt aus Bedburg-Hau etwas guten Willen und Kooperation signalisiert, vielleicht hätte man mich beschwichtigt. So aber wurde mein Verdacht erhärtet, auf Ewig-Gestrige gestoßen zu sein. Die möglicherweise mit der Aufgabe völlig überforderte Sekretärin leitete meine Anfrage an das Archiv des Landschaftsverbandes Rheinland weiter (der LVR ist Rechtsnachfolger des Provinzialverbandes der Rheinprovinz und seiner Einrichtungen, also auch verantwortlich für Bedburg-Hau). Auch diese Antwort war enttäuschend: "... das Archiv des Landschaftsverbandes Rheinland verfügt in seinen Beständen nur über wenige Informationen, die die „Euthanasie"-Maßnahmen bzw. Verlegungen von Patienten rheinischer Provinzial-Heil- und Pflegeanstalten beleuchten."
Veröffentlichung im Internet, Reaktion in Bedburg-Hau
Petitionsausschuss im Landtag NRW
Nachdem Heinz O. und ich an vielen verschiedenen Stellen "genervt" hatten, stellten wir im März 2006 als flankierende Maßnahme beim Petitionsausschuss im Landtag Düsseldorf den Antrag, die Namensliste der Bedburg-Hau Opfer an Grafeneck weiterzuleiten. Die Antwort, die wir im Auftrag der Präsidentin des Landtags NRW im September 2006 bekamen, wirkte auf uns - nicht juristisch geschulte Laien – wie ein „Eiertanz“. Zunächst wurde umfangreich aufgelistet, welche Anstrengungen der Landschaftsverband Rheinland als Nachfolger des Provinzialverbandes der Rheinprovinz bereits unternommen hätte, um die Vergangenheit aufzuarbeiten. Es folgte der Hinweis, dass es seit vielen Jahren zu den besonderen Aufgaben der Politik und Verwaltung des LVR gehöre, "die Zeugnisse der Vergangenheit zu sichern, den Opfern eine späte Ehre zu erweisen und den heute Tätigen eine Mahnung für Gegenwart und Zukunft zu geben". Das Ganze hat etwas von einer „Selbstbeweihräucherung“. In dem für uns relevanten Teil der Stellungnahme des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales in NRW (MAGS) heißt es dann: „Was die angeblichen „Opferlisten" aus Bedburg-Hau betrifft, so weist der Landschaftsverband daraufhin, dass es solche Listen nicht gibt.“ Ja, das war uns bereits vorher bekannt. Wir hatten in unserer Petition ganz unbedarft den Begriff Namensliste verwendet, der formaljuristisch sicher falsch war. Enttäuscht lesen wir: „Der Petitionsausschuss hat sich über den der Petition zugrunde liegenden Sachverhalt unterrichtet und sieht derzeit insbesondere aus datenschutzrechtlichen Gründen keine Möglichkeit, dem Anliegen von Frau F. und ihrem Bevollmächtigten, Herrn O., die Namen der damals getöteten 455 Patienten der Heil- und Pflegeanstalt Bedburg-Hau zu veröffentlichen, zu entsprechen." Die datenschutzrechtlichen Bedenken beziehen sich u.a. darauf, dass für die ehemaligen Patientinnen und Patienten "grundsätzlich die Bestimmungen des § 203 StGB (Ärztliche Schweigepflicht) gelten". Wie makaber - hier wird von ehemaligen Patienten und Patientinnen gesprochen, die ihren Ärzten einst zum Schutz anvertraut waren und die von eben diesen Ärzten ausgeliefert und bestialisch ermordet wurden. Im zweiten Teil des Bescheids dann die "Rolle rückwärts" und gleichzeitig ein Hoffnungsschimmer - man begrüßt die Absicht der Klinik, in naher Zukunft eine geeignete Fachkraft einzustellen, die für die Klinikleitung die Namen der Opfer der NS-Psychiatrie recherchieren und ein Konzept für ein würdiges Gedenken in der Klinik entwickeln solle. Es heißt weiter, dass man für die Namen der Opfer aus den ehemaligen Anstalten der Rheinprovinz nach dem Beispiel des Gedenkbuches in Hadamar verfahren wolle. "Die Gedenkstätte Hadamar (in Hessen) hat gerade ein Gedenkbuch fertig gestellt, das alle bekannten Namen der Opfer von Hadamar zusammen mit den jeweiligen Todesdaten enthält. Das Gedenkbuch ist nur in der Gedenkstätte einsehbar, die Namen dürfen nicht „exportiert" werden. Die Gedenkstätte beantwortet jedoch Anfragen und leitet die Anfragenden an Archive oder Dokumentationsstellen weiter, die über weiterführende Informationen verfügen. Dieses Verfahren ist mit dem hessischen Datenschutzbeauftragten abgestimmt. Darin wird eine praktikable Lösung gesehen auch für die Namen der Opfer aus den ehemaligen Anstalten der Rheinprovinz. Der Landschaftsverband will sich dafür einsetzen, dieses Verfahren in Zusammenarbeit mit den Gedenkstätten in Hadamar, Grafeneck und anderen zu realisieren. Voraussetzung dafür ist, dass die Namen der Ermordeten auf Grund der in der Klinik vorhandenen Aufnahmebücher eindeutig identifiziert werden können. Die Ärztliche Direktorin der Klinik plant, in naher Zukunft eine geeignete Mitarbeiterin einzustellen, die für die Klinikleitung die Namen der Opfer der NS-Psychiatrie recherchieren und ein Konzept für ein würdiges Gedenken auch in der Klinik entwickeln soll. Wegen des dazu erforderlichen Arbeitsaufwandes ist eine sofortige Erstellung von Opferlisten leider nicht möglich."
Positive Signale aus Bedburg-Hau
ab 2006 Emotional bewegend für die Familie und viele Besucher war im Sommer 2006 die Installation der Erinnerung "Aennes letzte Reise", die für einige Wochen im Rahmen des Kunstlabors ArToll in einem ehemaligen Schlafsaal der Klinik zu sehen war. Mit ihrer Erinnerungsarbeit gab die Künstlerin Ulrike Oeter Anna nicht nur Namen und Gesicht und damit ihre Würde zurück, sondern ehrte sie stellvertretend für die anderen Opfer aus Bedburg-Hau. Ich bat darum, dass diese Rauminstallation für immer in Bedburg-Hau bleiben könnte und bekam von Frau Dr. Brill die Zusage, dass sie sich im Zuge der Neugestaltung des Klinikmuseums dafür einsetzen werde, "Aennes letzte Reise" in das Museum zu integrieren. Anfang 2007 schrieb mir Frau Dr. Brill, dass demnächst eine neu geschaffene Stelle für die Namensrecherche besetzt würde, um mit den Nachforschungen bezüglich der Namen aller aus Bedburg-Hau abtransportierten und ermordeten Patientinnen und Patienten (nicht nur der Grafenecker Opfer) zu beginnen. Mit Ungeduld warteten wir auf den Abschluss dieser Arbeit, die sich dann aber noch über einen längeren Zeitraum erstreckte. Unsere Nachfragen ergaben, dass sich das Auffinden der Namen in den Aufnahmebüchern und das Entziffern der teilweise in Sütterlin geschriebenen alten Unterlagen als schwierig gestalteten. Dank der Unterstützung von Dr. Wolfgang Schaffer von der Archivberatungsstelle Rheinland und durch die wertvolle Vorarbeit von Dr. Ludwig Hermeler konnte das Projekt der namentlichen Identifizierung der „Euthanasie“-Opfer aus Bedburg-Hau nach ungefähr zwei Jahren erfolgreich abgeschlossen werden. Insgesamt waren fünf Jahre seit meinem ersten Appell vergangen. Aber was sind fünf Jahre im Vergleich zu fast 70 Jahren des Vergessens! 27. Januar 2009: Gedenkbuch - "Ännes letzte Reise" - Wanderausstellung Grafeneck Am 27. Januar 2009 war es endlich soweit: Am Gedenktag für die Opfer des NS-Terrors wurde das Gedenkbuch mit den Namen der Opfer der Öffentlichkeit übergeben. Es basiert auf einer Liste mit den Namen von insgesamt 2.832 deportierten Menschen. Für 301 Männer und 320 Frauen konnten das genaue Sterbedatum und der Sterbeort ermittelt werden. (Einladungsflyer für die Gedenkfeier) Zu meiner großen Freude wurde die Rauminstallation "Ännes letzte Reise" von Ulrike Oeter erworben und bildet nun einen Teil des Erinnerungsortes der Klinik. Damit ist die Klinik in Bedburg-Hau die erste LVR-Klinik, die persönliche Erinnerung an die Opfer pflegt.
Ein wichtiger Ausgangspunkt meiner Erinnerungsarbeit war
2004 die Information von Thomas Stöckle, dem Leiter der
Gedenkstätte in Grafeneck. Er hatte mir damals
mitgeteilt, dass es trotz seiner Bemühungen keine
Erinnerung an die Opfer aus Bedburg-Hau im Grafenecker
Gedenkbuch gäbe. Am 27. Januar konnte Thomas Stöckle in
Bedburg-Hau die temporäre Ausstellung „Grafeneck“
eröffnen. Diese Wanderausstellung informiert über die
Ermordung von mehr als 10.600 kranken und behinderten
Menschen in Grafeneck im Jahr
„Lassen Sie auch uns den Toten jetzt sagen, dass wir uns nicht vor ihrem Schicksal verschließen, dass unsere Ohren für ihre Stimmen offen sind, dass wir mit unserem Geist und mit unseren Herzen jetzt bei Ihnen sind.“ Aus der Rede von Dr. Leidinger (LVR) am 27. Januar 2009 in Bedburg-Hau
2010 - Unerwartete Schwierigkeiten bei der Weiterleitung der Namen nach Grafeneck Als im Rahmen der Gedenkfeier im Januar 2009 nach jahrelangem Hin und Her die Namen der in den Tod deportierten Patientinnen und Patienten aus Bedburg-Hau der Öffentlichkeit übergeben wurden, ging ich selbstverständlich davon aus, dass sie zeitnah im Gedenkbuch von Grafeneck eingetragen würden. Per Zufall erfuhr ich im April 2010, dass dies noch nicht geschehen war. Dies lag weder an der Klinikleitung in Bedburg-Hau noch an der Gedenkstätte Grafeneck. Sowohl Frau Dr. Brill als auch Herr Dr. Stöckle hatten sich um eine Übergabe der Namen bemüht. Grund für die Verzögerung waren wieder mal datenschutzrechtliche Bedenken. Es ging nicht nur um die unterschiedlichen Datenschutzbestimmungen der Länder, sondern ich erfuhr vom LVR, dass die Praxis in Bezug auf die Veröffentlichung von Namen der "Euthanasie"-Opfer von der Position der jeweiligen Rechtsabteilungen hinsichtlich der Auslegung personen- und datenschutzrechtlicher Vorschriften abhänge. Diese Nachricht hat mich wirklich entsetzt, zumal auch die ärztliche Schweigepflicht ins Feld geführt wird. Wie makaber - es geht um ehemalige Patienten und Patientinnen, die ihren Ärzten einst zum Schutz anvertraut waren und die von eben diesen Ärzten selektiert, ausgeliefert und ermordet wurden! Die Angelegenheit war mir auch deswegen völlig unverständlich, da es sich nicht um einen beliebigen öffentlichen Aushang der Namen handelte, sondern um die Eintragung in ein Gedenkbuch. Wieder schrieb ich Briefe, machte Eingaben und wurde dabei nicht zum ersten Mal von Heinz Oberbanscheidt unterstützt, der sogar eine Petition beim Landtag NRW einreichte. Ich suchte und fand Unterstützung bei den beiden Bürgermeisterinnen meiner Heimatstadt Mülheim a.d. Ruhr, Dagmar Mühlenfeld und Renate aus der Beek. Von dort wandte man sich an die Ministerpräsidentin von NRW, Hannelore Kraft, ebenfalls Mülheimerin. War es die Mülheimer Frauenpower? War es späte Einsicht beim LVR? Egal wer am Ende die entscheidenden Weichen stellte - Anfang Dezember erhielt ich die offizielle Mitteilung von Dr. Jürgen Wilhelm (Vorsitzender der Landschaftsversammlung Rheinland), dass er den Sachverhalt in der Verwaltung des LVR habe überprüfen lassen und man sei dort zu dem Ergebnis gekommen, dass einer Weiterleitung der Namen nach Grafeneck keine Bedenken entgegenstünden. Auch Frau Kraft teilte mir persönlich mit, dass die rechtlichen Fragen nochmals eingehend mit dem Ergebnis geprüft worden seien, dass gegen die Veröffentlichung der Namen ausschließlich im Rahmen der Ausstellung in der Gedenkstätte Grafeneck keine Bedenken bestünden. Die Weiterleitung der Namen an die Gedenkstätte werde nunmehr veranlasst. Die Mühlen der Verwaltung mahlen langsam. Seit der Veröffentlichung meiner Forderung, die Namen der Opfer aus Bedburg-Hau ins Gedenkbuch von Grafeneck einzutragen, sind inzwischen fast sieben Jahre vergangen!
Ausblick
Die "Euthanasie"-Verbrechen waren in der öffentlichen Diskussion über den Nationalsozialismus lange Zeit eher ein Randthema. Vielleicht liegt es daran, dass die Opfer in weiten Teilen der Bevölkerung als soziale Randgruppe gesehen wurden. Noch viele Jahre nach Kriegsende gab es katastrophale Unterbringungsbedingungen und menschenunwürdige Behandlungsmethoden in den psychiatrischen Kliniken, die durch skandalöse personelle Kontinuitäten unter der Ärzteschaft begünstigt wurden. Die Täter gehörten zu Berufsgruppen und gesellschaftlichen Schichten mit hohem Sozialprestige. Außerdem hatten Justiz und Verwaltung die Ermordung der geistig und körperlich Behinderten scheinbar legitimiert, was das Verschweigen und Verdrängen der nationalsozialistischen Psychiatrieverbrechen sicher begünstigte. Die Erfahrungen der letzten Monate lassen mich allerdings hoffen, dass "die Zeit reif ist" für einen veränderten Umgang mit den Geschehnissen. Eine neue Generation, nicht verstrickt in die Verbrechen, machte es möglich, dass Anna und die anderen Opfer aus Bedburg-Hau ihren Namen und ihr Gesicht wiederbekommen haben! Das bisher Erreichte ist allerdings kein Grund sich auf die Schulter zu klopfen, geschweige denn die Erinnerungsarbeit einzustellen. Im Gegenteil - Erinnerung ist ein Prozess, der niemals abgeschlossen werden kann. In seiner Proklamation zum Tag des Gedenkens an die Opfer des Nationalsozialismus sagte Roman Herzog: „Die Erinnerung darf nicht enden; sie muss auch künftige Generationen zur Wachsamkeit mahnen. Es ist deshalb wichtig, nun eine Form des Erinnerns zu finden, die in die Zukunft wirkt. Sie soll Trauer über Leid und Verlust ausdrücken, dem Gedenken an die Opfer gewidmet sein und jeder Gefahr der Wiederholung entgegenwirken.“ Sigrid Falkenstein, Berlin im Januar 2011 |
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